Corona-Krise – Können Sie 2022 von der Überbrückungshilfe IV profitieren?

Nach einem relativ entspannten Sommer wurde Deutschland gegen Jahresende 2021 von einer weiteren Welle

der Corona-Pandemie erfasst. Und die hat es in sich. Je nach Bundesland werden wieder Geschäfte geschlossen,

Kontaktbeschränkungen ausgesprochen und Veranstaltungen abgesagt.

Die Bundesregierung sieht sich angesichts dieser Situation verpflichtet, die  Überbrückungshilfe in eine vierte

Runde zu schicken. So sollen die Fixkosten der Unternehmen aufgefangen werden, die im Zeitraum Januar bis März 2022 Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben.

Die Voraussetzungen und Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der  Überbrückungshilfe III Plus.