Nach einem relativ entspannten Sommer wurde Deutschland gegen Jahresende 2021 von einer weiteren Welle
der Corona-Pandemie erfasst. Und die hat es in sich. Je nach Bundesland werden wieder Geschäfte geschlossen,
Kontaktbeschränkungen ausgesprochen und Veranstaltungen abgesagt.
Die Bundesregierung sieht sich angesichts dieser Situation verpflichtet, die Überbrückungshilfe in eine vierte
Runde zu schicken. So sollen die Fixkosten der Unternehmen aufgefangen werden, die im Zeitraum Januar bis März 2022 Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben.
Die Voraussetzungen und Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der Überbrückungshilfe III Plus.