Was ändert sich für Ihre Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab 2024?

Wenn zwei tatkräftige Menschen eine Geschäftsidee haben und sich zusammenschließen wollen, ist bislang die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stets eine der einfachsten Gesellschaftsformen:

Es gibt keine komplizierten Vorschriften, die Gründung ist simpel und man braucht keinen Notar. Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts ergeben sich zum 01.01.2024 allerdings einige Änderungen, auf die Sie frühzeitig reagieren sollten.

So muss die GbR ab 2024 in ein Register eingetragen sein, damit bestimmte Rechtsgeschäfte weiterhin getätigt werden können. Dazu gehören etwa Grundstücksgeschäfte, bei denen dann die GbR als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird. Sofern sich später Änderungen in der Gesellschafterstruktur ergeben, muss nicht mehr das Grundbuch geändert werden, sondern nur noch das Gesellschaftsregister. Im Ergebnis ist das zwar eine Vereinfachung, im Vorfeld bedeutet es aber einigen Aufwand.