Was müssen Sie als Unternehmer bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten?

Was müssen Sie als Unternehmer bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten?

Nutzen Sie Ihren Pkw sowohl für private als auch für berufliche Zwecke? Dann sollten Sie wissen, ob Sie den Wagen Ihrem Privat- oder dem Betriebsvermögen zuordnen müssen und welche einkommen- und umsatzsteuerlichen Folgen die Zuordnung hat.

Ist der Pkw komplett dem Betriebsvermögen zuzuordnen, können Sie z.B. alle damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen. Dafür müssen Sie jedoch die anteilige Privatnutzung – mit Hilfe der (pauschalen) 1-%-Methode oder der (konkreten) Fahrtenbuchmethode – gewinnerhöhend erfassen und versteuern. Für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gibt es hier besondere Vergünstigungen.

Stellt der Pkw dagegen Privatvermögen dar, können Sie für die betrieblichen Fahrten eine sog. Nutzungseinlage ansetzen. Jeder gefahrene Kilometer kann dann mit 0,30 € als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb können Sie zudem die Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke geltend machen, ab dem 21. Entfernungskilometer sogar noch höhere Beträge.