Wie funktioniert die Besteuerung von Personengesellschaften?

Personengesellschaften gelten als eine gute Möglichkeit, die unternehmerische Aktivität mehrerer Personen zu bündeln. Als (potenzieller) Gesellschafter muss Ihnen aber klar sein, dass Sie ggf. mit Ihrem Privatvermögen haften. Personengesellschaften zahlen selbst keine Einkommensteuer. Der steuerliche Gewinn der Gesellschaft wird vom Finanzamt festgestellt und den Gesellschaftern zugewiesen. Diese werden dann nach ihren persönlichen Verhältnissen besteuert. Nur für Zwecke der Gewerbe- und Umsatzsteuer ist die Personengesellschaft selbst steuerpflichtig.

Eine Besonderheit bei Personengesellschaften sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter. In diesen werden geschäftliche Beziehungen der einzelnen Gesellschafter zur Gesellschaft berücksichtigt und die Zahlungen hieraus gelten bei den Gesellschaftern als Gewinn aus der Gesellschaft.

Seit Mitte 2021 ist es für Personenhandelsgesellschaften möglich, zur Körperschaftsteuer zu optieren und sich fortan ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor dem Beginn des neuen Wirtschaftsjahres gestellt werden.