Wie profitieren Sie steuerlich bei der energetischen Sanierung von Immobilien?

Energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Eigenheim werden seit 2020 zehn Jahre lang steuerlich gefördert.

Entsprechende Aufwendungen können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Gefördert wird eine Vielzahl von Maßnahmen wie etwa die Wärmedämmung.

Im Ergebnis sparen Sie also doppelt: Einerseits sinken durch die geförderten Maßnahmen Ihre Energiekosten, andererseits sind 20 % des Modernisierungsaufwands, insgesamt maximal 40.000 €, für Sie auf die Steuerschuld anrechenbar. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch schrittweise Sanierungen nach einem Sanierungsplan. Die Förderung gilt pro Wohnobjekt.

Wenn Sie also mehrere selbstgenutzte Immobilien innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums besitzen (z.B. noch eine Ferienwohnung), kann jede Sanierung einzeln im Rahmen der Höchstgrenzen gefördert werden.

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie – wie immer bei steuerlichen Vergünstigungen – die detaillierten Voraussetzungen genau beachten.