Corona-Krise – Können Sie 2022 von der Überbrückungshilfe IV profitieren?

Nach einem relativ entspannten Sommer wurde Deutschland gegen Jahresende 2021 von einer weiteren Welle der Corona-Pandemie erfasst. Und die hatte es in sich. Je nach Bundesland wurden wieder Geschäfte geschlossen, Kontaktbeschränkungen ausgesprochen und Veranstaltungen abgesagt.

Die Bundesregierung sah sich angesichts dieser Situation verpflichtet, die Überbrückungshilfe in eine vierte Runde zu schicken. So sollen die Fixkosten der Unternehmen aufgefangen werden, die im Zeitraum Januar bis Juni 2022 Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben.

Die Voraussetzungen und Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der Überbrückungshilfe III Plus.